Internationale Amtshilfe in Steuersachen: «status updates»-Praxis zulässig
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf im Rahmen von internationalen Amtshilfeverfahren in Steuersachen dem ersuchenden Staat Auskunft über den Stand des Verfahrens geben (Praxis der «status updates»). Die im vorliegenden Fall an Spanien gelieferte Information, wonach «eine Beschwerde erhoben worden und das Verfahren vor den Gerichten des Bundes hängig sei» ist rechtskonform. (Urteil 2C_201/2016)
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