Strafuntersuchung nach Tod eines Rekruten zu Unrecht eingestellt
BGer – Die Waadtländer Staatsanwaltschaft muss zum Todesfall eines Rekruten im Jahr 2012 weitere Untersuchungen über das Verhalten von zwei Ärzten durchführen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern des jungen Mannes gegen die Einstellung der Strafuntersuchung gutgeheissen. (Urteil 6B_170/2017)
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