Bündner «Sonderjagdinitiative»: Ungültigerklärung aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Ungültigerklärung der im Kanton Graubünden eingereichten «Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative)» gut. Die Initiative steht entgegen der Ansicht des Bündner Verwaltungsgerichts nicht in einem offensichtlichen Widerspruch zu übergeordnetem Recht. Eine allenfalls noch erforderliche Regulierung des Wildbestandes am Ende der ordentlichen Hochjagd könnte anstatt im Rahmen der Sonderjagd durch eine Regiejagd der Wildhut erfolgen. Die Initiative wird zur weiteren Prüfung ihrer Gültigkeit an den Bündner Grossen Rat zurückgewiesen. (Urteil 1C_208/2016)
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