Fakultatives Referendum zu Pistenveränderungen ist besiegelt
BGer – Im Kanton Zürich steht dem fakultativen Referendum bei Beschlüssen des Kantonsrats zu Pistenveränderungen am Flughafen Zürich nichts mehr im Weg. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde gegen Artikel 19 des Flughafengesetzes nicht eingetreten. (Urteil 1C_26/2017)
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