Jusletter

Kündigung eines Kaders der Zentralen Ausgleichsstelle bestätigt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungsverfahren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kündigung eines Kaders der Zentralen Ausgleichsstelle bestätigt, in: Jusletter 13. November 2017
BVGer – Die Kündigung eines Kaderangestellten der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf war nicht missbräuchlich. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Angestellte hatte der Eidgenössischen Finanzverwaltung Informationen zu den Missständen im Informatikbereich der ZAS geliefert. (Urteil A-7006/2015)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.