Kündigung eines Kaders der Zentralen Ausgleichsstelle bestätigt
BVGer – Die Kündigung eines Kaderangestellten der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf war nicht missbräuchlich. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Angestellte hatte der Eidgenössischen Finanzverwaltung Informationen zu den Missständen im Informatikbereich der ZAS geliefert. (Urteil A-7006/2015)
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