Kostenvorschussverzicht bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
BGer – Das Bundesgericht weist das Bundesverwaltungsgericht an, bei Beschwerden von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden künftig in der Regel auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten. Die bisherige Praxis, in solchen Fällen einen Kostenvorschuss zu verlangen, erweist sich als übermässige Beschränkung des Zugangs zur Justiz. (Urteil 12T_2/2016)
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