Revision der Eigenmittelverordnung verabschiedet
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) verabschiedet. Sie betrifft einerseits die Einführung einer Leverage Ratio (LR) und andererseits neue Vorschriften auf dem Gebiet der Risikoverteilung. Damit werden zwei Ergänzungen der internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) umgesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare