Selbstständige Fahrer gelten als Angestellte der Taxi-Zentralen
BGer – Wenn selbstständige Taxifahrer einer Zentrale angeschlossen sind, gelten sie als deren Angestellte. Das hat das Bundesgericht im Fall von vier Klägern entschieden. Damit sind sie in Zukunft sozial deutlich besser abgesichert. Für ihre Kunden aber könnte es teurer werden. (Urteil 8C_571/2017)
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