Alternierende Obhut des Kindes
Kinder sollen auch nach einer Trennung oder Scheidung eine regelmässige Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten können; dies ist dem Parlament und dem Bundesrat wichtig. Der Entscheid des Gesetzgebers, die alternierende Obhut nicht als Regelmodell im Gesetz zu verankern, erweist sich als richtig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am 8. Dezember 2017 verabschiedeten Bericht. Er ist der Auffassung, dass in jedem einzelnen Fall eine individuelle Lösung gesucht werden muss, die dem Wohl des Kindes dient.
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