Jusletter

Raserunfall: Berner Junglenker muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Jurius, Raserunfall: Berner Junglenker muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, in: Jusletter 18. Dezember 2017
BGer – Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren für einen Junglenker bestätigt, der im Dezember 2011 mit fast 100 km/h in Täuffelen BE eine Familie auf einem Fussgängerstreifen erfasste. Der heute 24-Jährige habe das hohe Risiko in Kauf genommen. (Urteil 6B_863/2017)

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