Remo Stoffel unterliegt mit Beschwerde gegen die «Rundschau»
BGer – Das Bundesgericht hat die Rügen des Immobilienunternehmers Remo Stoffel gegen die Ausstrahlung der SRF-Sendung «Rundschau» mit dem Titel «Eskalation in Vals» abgewiesen. Stoffel kritisierte, dass sich die Zuschauer wegen irreführender Hinweise kein eigenes Bild hätten machen können. (Urteil 2C_406/2017)
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