Viertelstunden-Glockenschlag: Nächtliche Einstellung nicht gerechtfertigt
BGer – Die viertelstündlichen Glockenschläge der evangelisch-reformierten Kirche in Wädenswil (ZH) müssen während der Nacht nicht eingestellt werden. Die Massnahme ist angesichts ihrer beschränkten Wirkung in Bezug auf den Lärmschutz und dem in Wädenswil fest verwurzelten nächtlichen Glockenschlag nicht gerechtfertigt. Das Bundesgericht heisst die Beschwerden der Stadt Wädenswil und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich gut. (Urteil 1C_383/2016, 1C_409/2016)
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