Dublin-III-Verordnung: Stärkerer Rechtsschutz für Asylsuchende
BVGer – In Ausweitung der bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich Asylsuchende künftig generell auf die falsche Anwendung der Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung berufen können. Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde einer irakischen Familie gut. (Urteil E-1998/2016)
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