Une mesure thérapeutique institutionnelle prolongeant la détention viole le droit à la liberté
EGMR – In seinem Kammerurteil vom 9. Januar 2018 in der Sache Kadusic c. Suisse hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden: Verletzung von Art. 5 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Freiheit und Sicherheit), keine Verletzung von Art. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Keine Strafe ohne Gesetz) und Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK (Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden). (Urteil 43977/13) (as)
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