Steuerfragen: Keine Namen von Drittpersonen an die USA
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf Namen von Drittpersonen im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen mit den USA nicht weiterleiten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_640/2016)
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