Jusletter

Thurgauer Pferdezüchter muss Prozesskosten selbst berappen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Thurgauer Pferdezüchter muss Prozesskosten selbst berappen, in: Jusletter 15. Januar 2018
BGer – Der Pferdezüchter aus Hefenhofen TG muss für seine Prozesskosten selbst aufkommen. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des mutmasslichen Tierquälers um unentgeltliche Rechtspflege für zwei hängige Beschwerden abgewiesen. (Verfügung 2C_108/2017, 2C_1005/2016)

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