Ausschreibung einer Konzession für den Plakataushang
Binnenmarktrechtliche Gedanken zu einem weiteren Urteil des Bundesgerichts
Der Autor setzt sich mit einem weiteren Bundesgerichtsurteil zu einer Konzession des Plakataushangs auseinander, das unter dem Blickwinkel des Binnenmarkgesetzes (BGBM) erfolgt ist. Das Bundesgericht präzisiert die Abgrenzungen vom öffentlichen Beschaffungsrecht zum BGBM. Das Urteil wendet in zutreffender Weise die Regeln einer öffentlichen Ausschreibung nach Art. 2 Abs. 7 BGBM auf die Konzessionierung des Plakataushangs in Lausanne an. Hingegen verneint das Bundesgericht die analoge Anwendung beschaffungsrechtlicher Kriterien bei der Ausschreibung und wendet die zu berücksichtigenden binnenmarktrechtlichen Kriterien nicht konsequent an.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Zusammenfassung des Sachverhalts und der Verfahrensgeschichte
- 3. Frei übersetzte ausgewählte Erwägungen
- 3.1. Eintretensvoraussetzungen (E. 2)
- 3.2. Kriterien bei Ausschreibungen nach Art. 2 Abs. 7 BGBM (E. 6)
- 4. Bemerkungen zu binnenmarktrechtlichen Aspekten
- 4.1. Hinweise zu den Eintretensvoraussetzungen
- 4.2. Anmerkungen zur Ausschreibung nach Art. 2 Abs. 7 BGBM
- 4.3. Anzuwendende Kriterien bei einer Ausschreibung gemäss Urteil des Bundesgerichts
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