Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration
Ab Mitte Februar 2018 können sich junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 die entsprechende Änderung verabschiedet und per 15. Februar 2018 in Kraft gesetzt.
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