Jusletter

Keine Bewilligung für Sonntagsarbeit in St. Galler Call-Center

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Bewilligung für Sonntagsarbeit in St. Galler Call-Center, in: Jusletter 22. Januar 2018
BGer – Die MS Direct AG mit Sitz in St. Gallen erhält vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) keine Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Vorinstanzen bestätigt. (Urteil 2C_475/2017)

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