Menaces de mauvais traitements dans pays d'origine peu crédibles
EGMR – In seinem Urteil in Sachen I.K. c. Schweiz (Verfahren 21417/17) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde einstimmig für unzulässig erklärt. Dieser Entscheid ist endgültig. Der Beschwerdeführer bringt vor, aufgrund seiner Homosexualität bei einer Rückkehr nach Sierra Leone dem Risiko schlechter Behandlung ausgesetzt zu sein. Aufgrund der fehlenden Glaubwürdigkeit der Vorbringen und der zugrundeliegenden Urkunden erachtet der Gerichtshof das Vorliegen von ernsthaften Gründen für ein tatsächliches Risiko einer gegen Art. 3 EMRK verstossenden Behandlung bei einer Rückkehr nach Sierra Leone als nicht gegeben. (Urteil 21417/17) (as)
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