Jusletter

Rechtliche Vaterschaft in einer Ehe geht genetischer Herkunft vor

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Grundrechte, Personenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rechtliche Vaterschaft in einer Ehe geht genetischer Herkunft vor, in: Jusletter 22. Januar 2018
BGer – Der genetische Vater eines Kindes hat keine Möglichkeit, seine Vaterschaft rechtlich anerkennen zu lassen, wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist und deren Ehemann die Vaterschaft nicht anficht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 5A-332/2017)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.