Rechtliche Vaterschaft in einer Ehe geht genetischer Herkunft vor
BGer – Der genetische Vater eines Kindes hat keine Möglichkeit, seine Vaterschaft rechtlich anerkennen zu lassen, wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist und deren Ehemann die Vaterschaft nicht anficht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 5A-332/2017)
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