Le refus de dispense d’éducation sexuelle à l’école primaire n’a pas violé la Convention
EGMR – In seinem Urteil in Sachen A.R. und L.R. c. Schweiz (Verfahren 22338/15) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde mit einer Mehrheit für unzulässig erklärt. Dieser Entscheid ist endgültig. Die Beschwerde behandelt die Abweisung eines Gesuchs von Frau A.R. durch die Primarschule von Basel auf Dispensierung ihrer siebenjährigen Tochter, in der 2. Klasse, vom Sexualkundeunterricht. Der Gerichtshof erachtet die Beschwerde als schlecht begründet und hält fest, dass der Sexualkundeunterricht im Kindergarten und den ersten Klassen einen komplementären und keinen systematischen Ansatz hat und die Lehrpersonen eher «auf die Fragen und Handlungen der Kinder eingehen» sollen. (Urteil 22338/15) (as)
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