Kein Revisionsbedarf beim Allgemeinen Teil des Obligationenrechts
Der Allgemeine Teil des Obligationenrechts (OR) bewährt sich im Arbeitsalltag gut und gibt trotz seines langen Bestehens Antworten auf die meisten aktuellen rechtlichen Fragestellungen. Der Bundesrat kommt aus diesen Gründen in einem am 31. Januar 2018 verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass es zurzeit keinen Handlungsbedarf für eine Gesamtrevision dieses Gesetzestextes gibt.
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