Asylverfahren einer türkischen Journalistin
BVGer – Die vom Staatssekretariat für Migration dargelegte Begründung ist zu knapp, wonach die Rückkehr einer asylsuchenden türkischen Journalistin nach Brasilien möglich sei und ihr dort keine Rückschiebung in den Heimatstaat drohe. Das Bundesverwaltungsgericht hebt folglich den Nichteintretensentscheid aus formellen Gründen auf und weist ihn zur Neubeurteilung an das Staatssekretariat zurück. (Urteil D-635/2018)
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