Bundesrat muss bei Gebirgslandeplätzen über die Bücher
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von drei Gemeinden gegen die Aufhebung von zwei Gebirgslandeplätzen im Berner Oberland gutgeheissen. Der Bundesrat muss nun auch bei den restlichen Gebirgslandplätzen über die Bücher und ein Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) einholen. (Urteil A-603/2017 und A-609/2017)
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