Jusletter

Schweizer Armee darf Marke «Swiss Military» schützen lassen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Markenrecht, Verwaltungsrecht, Staatsorganisation und Behörden
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schweizer Armee darf Marke «Swiss Military» schützen lassen, in: Jusletter 12. Februar 2018
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde des Bundesamts für Rüstung armasuisse gegen den Uhrenhersteller Montres Charmex SA gut. Anders als die Vorinstanz stützt sich das Gericht beim Schutz der Marke «Swiss Military» auch auf das Wappenschutzgesetz. (Urteil B-850/2016)

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