Schweizer Armee darf Marke «Swiss Military» schützen lassen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde des Bundesamts für Rüstung armasuisse gegen den Uhrenhersteller Montres Charmex SA gut. Anders als die Vorinstanz stützt sich das Gericht beim Schutz der Marke «Swiss Military» auch auf das Wappenschutzgesetz. (Urteil B-850/2016)
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