Liebe Leserinnen und Leser
Der Beitrag von Célian Hirsch reiht sich ein in die Serie von Beiträgen über die Zulässigkeit von Observationen im Sozial- und Privatversicherungsbereich und die Verwertbarkeit so erlangter Beweise. Anhand von drei jüngeren Urteilen beleuchtet er die aktuelle Praxis des Bundesgerichts im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren insbesondere unter dem Aspekt der Verwertbarkeit der Beweise. (Vgl. Thomas Gächter/Michael E. Meier, Rechtswidrige Observationen in der IV – Verwertbarkeit der Observationserkenntnisse, in: Jusletter 14. August 2017; Thomas Gächter/Michael E. Meier, Observation – ein Rechtsinstitut unter Beobachtung, in: Jusletter 11. Dezember 2017)
Mark Pieth plädiert für eine Modernisierung des Unternehmensstrafrechts. Nach einem Blick auf die Entstehungsgeschichte von Art. 102 StGB zeigt der Autor, dass dessen Abs. 1 nicht mehr tauglich ist. In Zeiten multinationaler Unternehmen, die im Ausland in Menschenrechtsverletzungen und Umweltdelikte verstrickt sind, braucht es eine den internationalen Standards genügende strafrechtliche Unternehmenshaftung.
Racial Profiling (rassistisches Profiling) wird im angelsächsischen Raum bereits seit längerem erforscht. Stephan Bernard spricht sich für eine Vertiefung der interdisziplinären Forschung zur Diskriminierung im und durch das Recht hierzulande aus. Dabei soll bspw. das Verhältnis des Rechts zu anderen gesellschaftsprägenden ökonomischen und politischen Einflüssen und Normen und dessen Inklusionspotential untersucht werden.
Simon Schädler rezensiert die 2017 erschienene Monografie von Florian Jenal über «Religiöser Frieden durch strafrechtliche Zensur? – Warum Art. 261 StGB aufgegeben werden sollte». Die Rolle des Staates als Hüter des Religionsfriedens und Konfliktlöser wird kritisch hinterfragt. Das brisante Thema wird schlüssig und umfassend abgehandelt. Eine Abkehr von Art. 261 StGB erachtet der Rezensent hingegen nicht als geboten.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter