Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz wurden rechtmässig gekürzt
BVGer – Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die finanziellen Beiträge für die Jahre 2017 und 2018 rechtsgleich und ohne Willkür gekürzt und auf andere Förderprogramme verlagert. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es weist vier Beschwerden von entsprechenden Beratungsstellen ab. (Urteil B-2184/2017, B-2387/2017, B-2476/2017 und B-2603/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare