Armee: Lohnzuschlag wegen Krankheit unrechtmässig gestrichen
BGer – Die Armee durfte einem Arzt den Lohnzuschlag für die vereinbarte Vertrauensarbeitszeit nach seiner Erkrankung nicht streichen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Chefs der Armee abgewiesen. (Urteil 8C_356/2017)
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