Beschwerde gegen Holzheizkraftwerk in Haltikon (SZ) ist abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Udligenswil (SZ) gegen das geplante Holzheizkraftwerk in Haltikon bei Küssnacht abgewiesen. Es stützt damit den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz. (Urteil 1C_139/2017)
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