Jusletter

Beschwerde gegen Holzheizkraftwerk in Haltikon (SZ) ist abgewiesen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Beschwerde gegen Holzheizkraftwerk in Haltikon (SZ) ist abgewiesen, in: Jusletter 26. Februar 2018
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Udligenswil (SZ) gegen das geplante Holzheizkraftwerk in Haltikon bei Küssnacht abgewiesen. Es stützt damit den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz. (Urteil 1C_139/2017)

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