Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung zu Unrecht bejaht
BGer – Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hat zu Unrecht eine geschlechterdiskriminierende Entlöhnung der langjährigen kantonalen Kindergartenlehrkräfte bejaht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Regierungsrats des Kantons Schaffhausen gegen das Urteil des Obergerichts teilweise gut. Dieses wird ergänzend prüfen müssen, ob die langjährigen Kindergartenlehrkräfte im Vergleich mit den jüngeren rechtsungleich entlöhnt werden. (Urteil 8C_56/2017)
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