Jusletter

Religionsfreiheit und die Handschlag-Verweigerung

Irritationen und Herausforderungen

  • Autor/Autorin: Anne Kühler
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Gleichheit von Frau und Mann, Ausländer- und Asylrecht, Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • Zitiervorschlag: Anne Kühler, Religionsfreiheit und die Handschlag-Verweigerung, in: Jusletter 26. Februar 2018
Der sogenannte «Fall Therwil», in dem zwei Schüler islamischen Glaubens ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigerten, irritiert und manifestiert dabei geradezu exemplarisch die grosse Herausforderung, welche das Grundrecht der Religionsfreiheit für ein liberales Gemeinwesen bedeuten kann. Der Beitrag beleuchtet das in diesem Fall aufscheinende Spannungsverhältnis zwischen der Religionsfreiheit einerseits und dem Gleichstellungsauftrag, der Integration der ausländischen Bevölkerung und dem schulischen Bildungsauftrag andererseits.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung: Irritationen
  • 2. Der «Fall Therwil» kurz rekonstruiert
  • 3. Verweigerung des Handschlags unter dem Schutz der Religionsfreiheit?
  • 3.1. Schutzbereich und Schranken der Religionsfreiheit
  • a) Der von der Religionsfreiheit geschützte Bereich
  • b) Schranken der Religionsfreiheit
  • 3.2. Verfassungsauftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Diskriminierungsverbot
  • a) Zum Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern
  • b) Eignung des Einforderns des Handschlages zur Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau?
  • c) Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter
  • d) Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • 3.3. Integration
  • a) Allgemeine Bemerkungen
  • b) Erforderlichkeit des Zwangs zum Handschlag?
  • c) Verschiebung des Integrationsbegriffs im schulischen Kontext?
  • 3.4. Schulischer Bildungsauftrag
  • a) Gewährleistung des schulischen Bildungsauftrags
  • b) Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebs bzw. des Schulfriedens
  • 4. Schlussbemerkung: Religionsfreiheit als Herausforderung

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