Walliser Firma muss Schwerverkehrsabgabe für Oldtimer bezahlen
BVGer – Ein Walliser Gewerbetreibender kommt nicht um die Bezahlung der Schwerverkehrsabgabe für die Fahrten mit seinem alten Lastwagen herum, auch wenn das Gefährt als Oldtimer registriert wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (A-3274/2017)
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