Jusletter

Walliser Firma muss Schwerverkehrsabgabe für Oldtimer bezahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren, Verkehrsrecht, Strassenverkehr
  • Zitiervorschlag: Jurius, Walliser Firma muss Schwerverkehrsabgabe für Oldtimer bezahlen, in: Jusletter 26. Februar 2018
BVGer – Ein Walliser Gewerbetreibender kommt nicht um die Bezahlung der Schwerverkehrsabgabe für die Fahrten mit seinem alten Lastwagen herum, auch wenn das Gefährt als Oldtimer registriert wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (A-3274/2017)

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