Husky-Züchter unterliegt mit Beschwerde beim Bundesgericht
BGer – Ein Husky-Züchter aus dem Kanton Bern muss seinen Hundebestand deutlich reduzieren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Hundebesitzers gegen einen entsprechenden Entscheid abgewiesen. (Urteil 2C_442/2017)
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