Alle Doppelstockzüge der SBB dürfen befristet rollen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht entzieht der Beschwerde des Dachverbands der Behindertenorganisationen auch bei den noch nicht fertiggestellten Zügen die aufschiebende Wirkung. Damit können die SBB die Doppelstockzüge vorläufig in Betrieb nehmen. (Zwischenverfügung A-359/2018)
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