Keine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen bekennenden Pädophilen
BGer – Das Bundesgericht hat die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den bekennenden Pädophilen Beat Meier abgewiesen. Meier wurde 2003 vom Obergericht Zürich wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Das Obergericht ordnete zudem eine Verwahrung an. (Urteil 6B_947/2017)
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