Le Tribunal administratif fédéral donne raison à une assurée
BVGer – Wer in einer Schweizer Einrichtung lebt, hat dort Wohnsitz, auch wenn die Eltern im Ausland wohnhaft sind. Das Bundesverwaltungsgericht beendet die Praxis der Invalidenversicherung, in solchen Fällen an den elterlichen Wohnsitz anzuknüpfen. (Urteil C-4007/2017 und C-4008/2017) (as)
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