Verfahren zu SRG-Beteiligung an Admeira: Parteistellung bestätigt
BGer – Der Verband Schweizer Medien und neun Medienunternehmen können als Parteien am Verfahren betreffend die Beteiligung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) am Joint-Venture-Unternehmen Admeira zur gemeinsamen Werbevermarktung mit der Ringier AG und der Swisscom AG teilnehmen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der SRG gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. (Urteil 2C_1024/2016)
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