Änderung der VO über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung int. Sanktionen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 20. März 2018 den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine geändert. Die Änderung tritt am 21. März 2018 um 18.00 Uhr in Kraft.
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