Jusletter

Asylzentrum Flumenthal SO: keine aufschiebende Wirkung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Asylzentrum Flumenthal SO: keine aufschiebende Wirkung, in: Jusletter 9. April 2018
BGer – Den Beschwerden gegen das Bundesasylzentrum in Flumenthal SO wird keine aufschiebende Wirkung gewährt. Dies hat das Bundesgericht verfügt und das Gesuch der Einwohnergemeinde Deitingen und mehrerer Personen abgelehnt. (Urteil 1C_107/2018)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.