Asylzentrum Flumenthal SO: keine aufschiebende Wirkung
BGer – Den Beschwerden gegen das Bundesasylzentrum in Flumenthal SO wird keine aufschiebende Wirkung gewährt. Dies hat das Bundesgericht verfügt und das Gesuch der Einwohnergemeinde Deitingen und mehrerer Personen abgelehnt. (Urteil 1C_107/2018)
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