EFTA-Freihandelsabkommen mit Georgien tritt am 1. Mai 2018 in Kraft
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Georgien wird für die Schweiz am 1. Mai 2018 in Kraft treten. Im Hinblick darauf hat der Bundesrat am 28. März 2018 über die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen entschieden. Die eidgenössischen Räte haben dem im Rahmen der EFTA ausgehandelten Abkommen im September 2017 zugestimmt. Das Abkommen wird zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen der Vertragspartner beitragen.
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