Kriegsmaterial-Export: SECO muss Liste mit Gesuchen bekannt geben
BVGer – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) muss einem Journalisten bekannt geben, welche in der Schweiz ansässigen Firmen 2014 ein Gesuch für die Ausfuhr von Kriegsmaterial gestellt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine abschlägige Verfügung aufgehoben. (Urteil A-6108/2016)
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