Jusletter

Kriegsmaterial-Export: SECO muss Liste mit Gesuchen bekannt geben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Medienrecht, Aussenpolitik. Internationale Beziehungen, Internationales Handelsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kriegsmaterial-Export: SECO muss Liste mit Gesuchen bekannt geben, in: Jusletter 9. April 2018
BVGer – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) muss einem Journalisten bekannt geben, welche in der Schweiz ansässigen Firmen 2014 ein Gesuch für die Ausfuhr von Kriegsmaterial gestellt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine abschlägige Verfügung aufgehoben. (Urteil A-6108/2016)

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