Luzerner Anwalt ging laut Bundesgericht zu weit bei Verbalangriff
BGer – Ein Luzerner Anwalt muss eine Busse von 500 Franken bezahlen, weil er in einem Strafprozess eine Staatsanwältin zu heftig kritisiert hatte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen einen Entscheid der Aufsichtsbehörde abgewiesen. (Urteil 2C_907/2017)
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