Jusletter

Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten der Telekommunikation zulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
  • Zitiervorschlag: Jurius, Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten der Telekommunikation zulässig, in: Jusletter 9. April 2018
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde von sechs Privatpersonen im Zusammenhang mit der Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten der Telekommunikation ab, wie sie gestützt auf das bis zum 1. März 2018 geltende Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erfolgte. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen erweist sich als verhältnismässig. (Urteil 1C_598/2016)

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