Umwelt: Bundesrat genehmigt Änderungen an drei Verordnungen
Medienmitteilungen
Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Verwaltungsrecht, Energie- und Umweltrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Umwelt: Bundesrat genehmigt Änderungen an drei Verordnungen, in: Jusletter 16. April 2018
Der Bundesrat hat am 11. April 2018 die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) genehmigt, welche namentlich auf eine Verringerung der Feinstaubemissionen aus kleineren Holzfeuerungen abzielt. Diese Änderung der LRV erforderte eine Anpassung der Energieeffizienzverordnung (EnEV). Ferner wurden die Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) über die Einleitung von Kühlwasser in Fliessgewässer präzisiert.
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