Beschwerden gegen Ungültigerklärung einer Berner Volksinitiative abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Ungültigerklärung der im Kanton Bern eingereichten Volksinitiative «Keine Steuergelder für die Berner Reithalle!». Es weist die Beschwerden der Jungen SVP des Kantons Bern und von sieben Privatpersonen gegen den Beschluss des Grossen Rates des Kantons Bern ab. Die Initiative verstösst gegen übergeordnetes Recht, namentlich gegen die Gemeindeautonomie der Stadt Bern und gegen das Gebot der Gleichbehandlung. (Urteile 1C_221/2017, 1C_223/2017)
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