Berufung: Verschiedene Regeln bei Strafen und Massnahmen
BGer – Geht in einem Strafverfahren nur der Angeklagte in Berufung, darf die Berufungsinstanz die Strafe nicht verschärfen. Dieses Schlechterstellungsverbot gilt nicht für Massnahmen, hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden. (Urteil 1B_136/2018)
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