Justizvollzug: «Parkhausmörderin» bleibt verwahrt
BGer – Die Verwahrung der Zürcher «Parkhausmörderin» wird nicht in eine stationäre Massnahme umgewandelt. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Zürcher Obergerichts vom September 2017 bestätigt. (Urteil 6B_1343/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare