Krankenkassen dürfen ohne Rücksprache Hausarztlisten publizieren
BVGer - Für besondere Versicherungsmodelle wie das Hausarzt-Modell dürfen Krankenversicherungen die Geschäftsdaten von Hausärzten auch ohne deren Einwilligung veröffentlichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteile C-3612/2016 und C-3615/2016)
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