Jusletter

Krankenkassen dürfen ohne Rücksprache Hausarztlisten publizieren

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
  • Zitiervorschlag: Jurius, Krankenkassen dürfen ohne Rücksprache Hausarztlisten publizieren, in: Jusletter 23. April 2018
BVGer - Für besondere Versicherungsmodelle wie das Hausarzt-Modell dürfen Krankenversicherungen die Geschäftsdaten von Hausärzten auch ohne deren Einwilligung veröffentlichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteile C-3612/2016 und C-3615/2016)

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