Bundesrat revidiert die Jugendarbeitsschutzverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 die Jugendarbeitsschutzverordnung revidiert. Jugendliche müssen nicht länger das 18. Altersjahr abwarten, um gefährliche Arbeiten in ihrem erlernten Beruf zu verrichten.
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